Holzschutz nach DIN 68800

Holzschutz beinhaltet sämtliche Maßnahmen, die eine Wertminderung oder Zerstörung von Holz und Holzkonstruktionen, durch Insekten und Pilze, verhindern sollen und damit eine lange Gebrauchsdauer sicherstellen. Bei einer anhaltenden Holzfeuchte von mehr als ca. 20% können sich Holz zerstörende Pilze entwickeln. Vorbeugende chemische Holzschutzmaßnahmen sind unter Berücksichtigung des Anwendungsbereichs, der bestehenden Gefährdungsklasse sowie des Einbringverfahren, und -menge auszuführen.

Zur Bekämpfung eines vorhandenen Befalls durch holzzerstörende Pilze und Insekten sind spezielle bauliche, chemische und nichtchemische Maßnahmen erforderlich. Diese sind nach „eindeutiger Feststellung der Art der Schadorganismen und des Befallsumfangs“ auszuwählen. Eine Holzschutzmaßnahme sollte immer objektspezifisch geplant und nach dem Prinzip, so viel wie nötig – so wenig wie möglich, ausgeführt werden.

Ziel der Maßnahme

  • vorbeugender Schutz gegen holzzerstörende Pilze und / oder Insekten
  • Bekämpfung eines Befalls
  • Bekämpfung eines Befalls mit gleichzeitig vorbeugendem Schutz

Verfahren

  • chemischer Holzschutz
  • Heißluftverfahren / Begasung
  • chemischer Holzschutz

Download: Info-Flyer Holzschutz

 

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