Corona-Virus: Fachliche Einschätzung des Bay. LGL im Bezug auf Desinfektion öffentlicher Bereiche
Bzgl. Anfragen für Desinfektionen aufgrund des Corona-Virus möchten wir auf die nachfolgende Stellungnahme zur fachlichen Sinnhaftigkeit des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hinweisen:
„Eine Desinfektion von Flächen im öffentlichen Raum ist grundsätzlich nicht sinnvoll. Oberflächen, die angefasst werden, werden ständig rekontaminiert, so dass eine Desinfektion, die nur eine begrenzte Zeit wirkt, keinen wirksamen Schutz vor Infektionen darstellt. Rückstände von Flächendesinfektionsmittel können außerdem die Haut irritieren, weshalb man sie nur sehr gezielt im medizinischen Bereich einsetzt, wo der Nutzen überwiegt. Eine Übertragung von Infektionserregern durch Flächen von öffentlichen Verkehrsmitteln sind mit einer konsequenten Umsetzung von einfachen Basishygienemaßnahmen wie z. B. die Vermeidung des Handkontakts mit Mund, Augen oder Nase und das häufige Händewaschen zu verhindern. Der Hauptübertragungsweg von SARS-CoV-2 ist die Tröpfcheninfektion, d.h. über direkten Mensch-zu-Mensch-Kontakt. Eine Übertragung durch kontaminierte Flächen ist zwar prinzipiell nicht ausgeschlossen, ist nach derzeitigem Wissensstand jedoch noch nicht nachgewiesen worden. Darüber hinaus sind Coronaviren aufgrund ihrer Struktur nicht sehr stabil in der Umwelt.“
Für einen telefonischen Austausch stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung, Telefon 089 / 612000-77