Entsorgung von Asbestprodukten
Die Vorgaben zur Verpackung der zu entsorgenden Asbestprodukte in der Stadt und im Landkreis Münchenwurde wurden neu geregelt. Dabei entsteht ein Mehraufwand durch die notwendigen Verpackungsmaterialien und die aufwendigere Handhabung für die Entsorgungsbetriebe.
Es sind in drei Gruppen vom Abfällen zu unterscheiden:
- Typ A: gebundene, asbesthaltige Abfälle auf Faserzementbasis, z.B. Faserzementfassaden- bzw. welldachplatten usw.
>> Verpackung staubdicht in Big-Bags - Typ B: nicht-gebundene bzw. leicht-gebundene Asbestabfälle, z.B. asbesthaltiges Fräs- / Schleifgut von Bodenbelägen oder Beschichtungen
>> Verpackung mit Zement hydraulisch verfestigt in Kunststoff-Deckelfässer (max. 200l) und anschließend staubdicht in Big-Bags - Typ C: asbesthaltige Abfälle die keinen Faserzement enthalten, z.B. Dachpappen, Brandschutz- bzw. Leichtbauplatten usw.
>> Verpackung muss im Einzelfall mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb München angeklärt werden
Information zu unserer Dienstleistung Asbestsanierung finden Sie im Bereich LEISTUNGEN.